Da muss man keine Angst mehr um seinen Hund haben
Das Saarland hat seit kurzem ein neues Jagdgesetz. Neu darin ist, dass es den Jägern seit dem 1.4.2014 nun untersagt ist, Hunde – auch wenn sie wildern – zu töten (§ 32 Abs. 1 Ziffer 16 SJG). Dies gilt übrigens auch für Katzen. Wenn ein Jäger einen wildernden Hund antrifft, kann er sich allenfalls an