Schlagwort: Zwangsvollstreckung

Manchmal ist es doch sinnvoll, eine Vollmacht vorzulegen

… zumindest im Zwangsvollstreckungsverfahren. Wenn der Gerichtsvollzieher einmal (was nach meinen Erfahrungen selten genug vorkommt) Geld vom Schuldner kassiert hat und dieses nun auskehren will. In einem vom Landgericht Duisburg entschiedenen Fall (Aktenzeichen 7 T 80/12, Urteil vom 23.08.2012) wollte der Gerichtsvollzieher eine Geldempfangsvollmacht vom Rechtsanwalt des Gläubigers haben bevor er das Geld auszahlen wollte.

Das zieht dem Vollstrecker nicht die Schuhe aus

Nein! Mit Schuhen darf der Vollziehungsbeamte des Finanzamtes die Wohnung nicht betreten! Das meinte eine türkischstämmige Schuldnerin. sie schuldete dem Finanzamt über 4.000 € Erbschaftssteuer und das Finanzamt beantragte einen Durchsuchungsbeschluss. Die Schuldnerin meinte, er dürfe nur in die Wohnung, wenn er, wie in ihrem Kulturkreis üblich, vorher seine Straßenschuhe auszieht. Das sei auch zum
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