Vergütung im Beschwerdeverfahren nach Richterablehnung
In einem Beschluss vom 27.03.2012 hat der 9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts (Aktenzeichen 9 W 253/11 – 33)entschieden, dass in einem eine Richterablehnung betreffenden Beschwerdeverfahren die Rechtsanwaltsgebühren regelmäßig bereits dann angefallen sind, wenn dem Prozessbevollmächtigten die Beschwerdeschrift mit der Gelegenheit zur rechtlichen Prüfung zugesandt worden sind.