Aufteilung Unterhalt unter den Kindern, wenn eines beim Unterhaltspflichtigen wohnt
Was passiert im Mangelfall (d.h. wenn der zur Verfügung stehende verbleibende Betrag nicht zur Deckung aller Unterhaltspflichten ausreicht), wenn der Unterhaltspflichtige eines der Kinder selbst betreut und keinen Barunterhalt erhält? In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Saarbrücken hatte ein Vater von drei Kindern, von denen eines bei ihm wohnte und für das er keinen Barunterhalt erhielt, die Ansicht vertreten, dass der Unterhaltsanspruch für den bei ihm wohnenden Sohn vorrangig sei. Im Rahmen des einer Beschwerde im Verfahrenskostenhilfeverfahren (uh was für ein Wortungetüm!) hatte das Saarländische Oberlandesgericht entschieden (