Hätte ich gewusst, dass er noch 300.000 € in Luxemburg hat!
Dann hätte ich ja niemals auf meinen Erbteil verzichtet. Das war wohl die Auffassung der trauernden Witwe, die den am 13.01.2012 dahingegangenen Erblasser genau 8 Monate vorher geheiratet hatte. Vor der Hochzeit hatte sie einen Ehe- und Erbverzichtsvertrag notariell mit dem Erblasser geschlossen.
Keine Verfahrenskostenhilfe für die Ausschlagung einer Erbschaft
Eine Mutter zweiter Kinder hatte durch ihren Anwalt die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für sich beantragt für die Ausschlagung einer Erbschaft, die den minderjährigen Kindern durch den Tod des (von der Kindesmutter geschiedenen) Kindesvaters zugefallen war. Dies hat das Nachlassgericht abgelehnt. Das Saarländische Oberlandesgericht hat die hiergegen eingelegte Beschwerde zurückgewiesen (Beschluss vom 12.12.2012, Aktenzeichen 5 W