Wer den Cent nicht ehrt…
„Geht die genaue Berechnung der Beihilfe auf der zweiten Stelle hinter dem Komma nicht auf, ist diese Stelle um eins zu erhöhen, wenn die dritte Stelle einen Wert zwischen 5 und 9 aufweist; ansonsten wird abgerundet.“ So der Leitsatz eines Beschlusses des Saarländischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 20.07.2011 Aktenzeichen 1 A 242/11).