Nun darf er es doch, der Staatsanwalt
Hier hatte ich von einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Saarbrücken berichtet, die einemOberstaatsanwalt untersagte, in einem Strafprozess den Angeklagten als psychisch krank zu bezeichnen. Nun hat das Landgericht diese Verfügung nach mündlicher Verhandlung wieder aufgehoben, wie die Saarbrücker Zeitung hier berichtet.