Der Nebeneverdienst kommt dem Finanzbeamten aber teuer zu stehen
Einem Finanzbeamten genügte offenbar sein Einkommen nicht, zumindest erlag er der Versuchung, als ein Arzt ihm vorschlug, gar nicht entstandene Arztkosten bei der Beihilfe und bei der Krankenversicherung abzurechnen. Den Gewinn von über 26.000 € teilte er mit dem Arzt.
