Wissen Sie eigentlich, was in § 253 ZPO steht?
Diese Frage könnte man den Rechtsanwälten, den Richtern und den Parteien des Zivilprozesses stellen. Die Antworten auch der Juristen wären unvollständig. Seit Ende Juli 2012 wurde § 253 Abs. 3 ZPO nämlich geändert. Seitdem muss nämlich die Klageschrift auch enthalten: „die Angabe, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen
