Mediation-Saar

Unser Mediationsblog

Die beste Werbung für Mediation

Anwalts Liebling hat bereits vor einiger Zeit Deutschlands größten Streitatlas veröffentlicht. Es ist nicht genau zu ersehen, ob hier nur gerichtliche oder auch außergerichtliche Streitigkeiten zugrunde gelegt wurden. Auf jeden Fall ist jeder Sechste (in Bayern) bis zu mehr als jeder Vierte in einen rechtlichen Konflikt verwickelt. Und die Konflikte dauern mehrheitlich länger als ein

Der Amtsschimmel feiert Neujahr

Was macht der Amtsschimmel im neuen Jahr als erstes? Richtig, er produziert ein neues Formular. Das erste, was in der Ausgabe 1 des Bundesgesetzblattes 2014 veröffentlicht wurde, war die Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV).

Ein Aha-Erlebnis beim Blick in die Berufsordnung der Anwälte

Wo steht denn das? wird hier auf der Site der Integrierten Mediation gefragt. Mit „das“ ist der folgende Text gemeint: „Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung

Snowden-Amnesie würden sich wohl viele wünschen

Das war möglicherweise doch ein Freudscher Fehler: In der Ausgabe der Saarbrücker Zeitung vom 28.12.2013 prangte über einem Artikel die schöne Überschrift: „MI5-Chefin glaubt an Snowden-Amnesie„. Aus dem Artikel selbst ergibt sich dann, dass es wohl richtigerweise um eine Amnestie geht. Ich fand die Überschrift aber sehr treffend.

Die juristische Null

Nein, es geht hier nicht um einen Juristen, der sich durch besonders gute Kenntnisse hervorgetan hat. Mit dem Titel dieses Posts meine ich, dass die Juristen aufgrund ihrer Ausbildung meistens davon ausgehen, dass ein Rechtsstreit ein Nullsummenspiel darstellt.

Ein paar Rechtskenntnisse sollte der Anwalt schon haben

Es war mal wieder eine typische Verkehrsunfallsache. Die Versicherung wollte nicht regulieren. Deshalb wurde Klage eingereicht. Zunächst ließ die Haftpflichtversicherung ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen. Anschließend legte sie Einspruch ein und beantragte die Einstellung der Zwangsvollstreckung. Nur fünf Tage nach dem Einspruch rechnete sie den eingeklagten Schaden vorbehaltlos ab.

Wir sind überlastet, aber nehmt uns bitte keine Arbeit ab!

Legal Tribune Online (LTO) weist hier auf den Sonderbericht des Roland Rechtsreports 2014 hin, der vorab hier veröffentlicht wurde. Dort geht es um die Zufriedenheit und die Arbeitsbelastung von Richtern und Staatsanwälten. Sie fühlen sich – wen wundert es – völlig überlastet. Immerhin 69 % der Richter und Staatsanwälte sind der Meinung, dass sie sich
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