Mediation-Saar

Unser Mediationsblog

Sanierung mit Ansprüchen nach § 15 AGG?

Mit einer neuen Geschäftsidee wollte sich offensichtlich in Insolvenz befindlicher Arbeitsloser sanieren: In nur drei Monaten reichte er sieben Klagen auf Schadensersatz beziehungsweise Entschädigung gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit Gesamtforderungen von 145.500,00 € ein. Das Landesarbeitsgericht Hamburg machte dem Erfinder dieser Idee allerdings einen Strich durch die Rechnung und wies die Beschwerde gegen

BFH: Schulcafeteria des Fördervereins nicht umsatzsteuerfrei

In einem heute veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Umsätze aus der entgeltlichen Verpflegung von Lehrern und Schülern einer Ganztagesschule durch einen privaten Förderverein der Umsatzsteuer unterliegen.Kläger war ein Förderverein von Eltern eines Gymnasiums. Dieser Förderverein hatte eine Cafeteria eingerichtet, um den Schülern und Lehrern ein Mittagessen zu bieten. Das war notwendig worden,

Morgen komm ich später rein aus rechtlicher Sicht

Nicht erst seit dem Buch von Markus Albers „Morgen komm ich später rein“ besteht Interesse an alternativen Arbeitszeitmodellen. Vertrauensarbeitszeit, Freiangestellte, Easy Economy, Gleitzeiten sind Stichworte in diesem Zusammenhang. Gerade Markus Albers stellt Modelle vor, die nur noch die Arbeitsergebnisse und nicht mehr die Arbeitszeiten in den Mittelpunkt stellen.

Chill-out mit Groovin High

Gestern abend durfte ich es wieder genießen: Jazz-Club bei IDS Scheer mit der Groovin High Group um den Schlagzeuger (Professor) Oliver Strauch und den Unternehmer und Wirtschaftsinformatik-Professor August-Wilhelm Scheer.

Zahlung einer Sonderumlage der Wohnungseigentümer

Der Erwerber einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist auch dann zur Zahlung der nach dem Eigentumserwerb fällig gewordenen Raten einer Sonderumlage verpflichtet, wenn diese bereits vor dem Erwerb beschlossen wurde. Das ist der Leitsatz einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken vom 27.5.2009 (Aktenzeichen 5 S 26/08).

Alternative zum Rosenkrieg!

Kürzlich habe ich in diesem Blog über ein Urteil des Bundesgerichtshofs zum Betreuungsunterhalt geschrieben (Urteil des BGH vom 06.05.2009 Aktenzeichen XII ZR 114/08). Dieses Urteil ist, wenn man vor allem die dort enthaltenen Ausführungen zur Frage der Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 BGB liest, ein einziges Plädoyer für Familienmediation bzw. Konfliktcoaching für Trennungskonflikte.
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