Kategorie: Allgemein

Ich bin beleidigt…

…liebe Verantwortliche von Facebook! Da schickt ihr mir per E-Mail Vorschläge, bei welchen Seiten ich auf den „gefällt mir“-Button drücken soll. Hey, dass ihr mir Vorschläge schickt, ist ja nicht so schlimm. Aber dass ihr (oder eure Software) meint, mir würde ausgerechnet die Seite von Damiela Daniela (der Vorname kommt mir nicht einmal richtig über

Da ist doch noch was drin!

Der Roland Rechtsreport ist immer eine Quelle von Erkenntnissen. Nun ist der Report 2014 herausgekommen und kann hier heruntergeladen werden. In Teil A wird die Einstellung der Bevölkerung zum deutschen Rechtssystem, zur Chancengleichheit und zur Mediation untersucht.

Ob das Mandate bringt?

Maître Swéata Pannagas, Anwältin aus Paris, wünscht ihren Mandanten (und solchen die es werden wollen/sollen) nicht nur ein gutes neues Jahr auf ihrem Blog, nein sie bietet auch einen Preisnachlass von 30 € auf eine Erstberatung an.

Der Amtsschimmel feiert Neujahr

Was macht der Amtsschimmel im neuen Jahr als erstes? Richtig, er produziert ein neues Formular. Das erste, was in der Ausgabe 1 des Bundesgesetzblattes 2014 veröffentlicht wurde, war die Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV).

Snowden-Amnesie würden sich wohl viele wünschen

Das war möglicherweise doch ein Freudscher Fehler: In der Ausgabe der Saarbrücker Zeitung vom 28.12.2013 prangte über einem Artikel die schöne Überschrift: „MI5-Chefin glaubt an Snowden-Amnesie„. Aus dem Artikel selbst ergibt sich dann, dass es wohl richtigerweise um eine Amnestie geht. Ich fand die Überschrift aber sehr treffend.

Wir sind überlastet, aber nehmt uns bitte keine Arbeit ab!

Legal Tribune Online (LTO) weist hier auf den Sonderbericht des Roland Rechtsreports 2014 hin, der vorab hier veröffentlicht wurde. Dort geht es um die Zufriedenheit und die Arbeitsbelastung von Richtern und Staatsanwälten. Sie fühlen sich – wen wundert es – völlig überlastet. Immerhin 69 % der Richter und Staatsanwälte sind der Meinung, dass sie sich

Tja, da gab es 150 T€ Vergütung weniger!

Das Landgericht Köln hatte eine Vergütung für die Klägeranwälte von ca. 358.000 € angesetzt. Hiergegen wandte sich die Beklagtenseite mit der sofortigen Beschwere und trug vor, die Klägerin habe mit ihren Prozessbevollmächtigten eine niedrigere Honorarvereinbarung abgeschlossen.
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