Über einen ungewöhnlichen Fall berichtet der französische Rechtsanwalt Gérard BERAHYA LAZARUS auf seinem Blog. Ein französischer Staatsangehöriger lernt über das Internet eine Philippinin kennen. Über drei Jahre kommunizieren sie via Telefon und Skype. Aber sie können nicht zusammenkommen. Er leider unter Platzangst und kann daher kein Flugzeug besteigen und sie wartet seit Jahren auf das beantragte Visum, das ihr bisher nicht erteilt wurde.
Er beantragt beim Standesamt in Angers die Hochzeit. Madame le Procureur de la République lehnt dies ab, da es an einer ernsthaften Übereinkunft zur Ehe fehle. Die hiergegen erhobene Klage blieb erfolglos. Durch Urteil vom 17.01.2012 wurde der Antrag abgewiesen, weil die ausschließliche elektronische Kommunikation ohne jegliches physische Zusammensein es nicht zulasse, dass sich eine feste Beziehung zwischen den Verlobten entwickele und deshalb fehle es an der ernsthaften Übereinkunft zur Ehe.
Die beiden Verlobten waren sich ihrer Beziehung aber sicher und auch ihres ernsthaften Willens, eine Familie zu gründen und gingen daher in Berufung. Sie meinten, ihre Beziehung sei nicht nur virtuell, auch wenn sie sich bisher nur per Telefon oder Computerbildschirm getroffen hätten. Sie würden sich gut kennen und außerdem würden sich heute mehr Paare per Internet oder Social Media kennenlernen als beim samstäglichen Ball. Mann könne ihnen nicht die Heirat verbieten mangels körperlichen oder fleischlichen Beisammenseins. Dies sei zwar für das Eheleben unentbehrlich, nicht aber Voraussetzung für eine Ehe.
Das Berufungsgericht in Angers hatte nun ein Einsehen. Das Fehlen eines physischen Treffens könne nicht das Fehlen der ernsthaften Übereinkunft zur Ehe begründen, zumal die Trennung nicht auf dem Willen der Verlobten beruhte sondern auf der (medizinisch attestierten) Platzangst und dem fehlenden Visum. Der ernsthafte Heiratswille ergebe sich auch aus dem Vorgehen der beiden und den gewechselten E-Mails, die ihre Liebe und die Hoffnung ausdrückten, dass das Gericht ihnen die Heirat erlauben würde.
So bleibt nur zu hoffen, dass sie sich nun bald auch physisch in den Armen liegen können (sofern es nach der Hochzeit mit dem Visum endlich klappt).
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