Med-ArbMed-Arb ist ein Verfahren, bei dem zunächst eine Mediation durchgeführt wird und bei Scheitern der Mediation ein Schiedsgerichtsverfahren – oft mit derselben Person, die zunächst als Mediator tätig war. Dieses Mischverfahren wird vor allem in den USA oft im Rahmen von Arbeitsrechtsstreitigkeiten eingesetzt.

Als Vorteil des Med-Arb-Verfahrens wird angeführt, dass die Konfliktparteien schneller zu einer Lösung kämen, wenn das Damoklesschwert eines bindenden Schiedsspruchs über ihnen schwebt.

Bei uns stößt dieses Verfahren weitgehend auf Ablehnung – und das meiner Meinung nach zu Recht. Für mich der wichtigste Grund ist, dass das Wissen der Konfliktbeteiligten, der Mediator (oder die Mediatorin) kann bei Scheitern der Mediation eine bindende Entscheidung treffen, die Qualität der Kommunikation veräbdert. Der Vorteil der Mediation ist, dass gerade das Wissen um die nicht vorhandene Entscheidungsmacht des Mediators dazu führt, dass die Parteien nicht mehr versuchen müssen und wollen, den Mediator von der Richtigkeit ihrer Position und ihrer Argumente zu überzeugen. Es nützt ja nichts, weil der Mediator nicht entscheidet (und hierauf muss man als Mediator auch immer wieder hinweisen). Diese Grundkonstellation führt zwangsweise dazu, dass die Parteien nicht mehr für einen Dritten argumentieren sondern für den Konfliktgegner. Das geht aber nur, wenn man dem Konfliktgegner auch zuhört, ihn nicht niedermacht sondern dessen Argumente auch würdigt. Diese andere Ausrichtung der Kommunikation ist einer der Schlüssel zum Gelingen der Mediation.

Die Mischform Med-Arb kann aber auch dazu führen, dass sich die Beteiligten überhaupt nicht um eine Einigung in der Mediation bemühen und selbst die Lösungsverantwortung übernehmen.

Vor allem aber werden die Medianden sich sehr genau überlegen, welche Informationen sie dem Mediator – selbst in Einzelgesprächen – geben. Es entsteht keine offene Atmosphäre und eine kooperative Verhandlung – die Voraussetzung für eine echte Konsenslösung – findet nicht statt.

Es ist daher besser, die beiden Verfahren – Mediation und Schiedsgericht – streng zu trennen, nicht aus irgendwelchen dogmatischen Gründen.