ALG II – Verwertung von Lebensversicherung eine unzumutbare Härte?
In einem heute veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts haben die Richter entschieden, dass bei langjährig Selbständigen eine Pflicht zur Verwertung von Lebensversicherungen wegen Vorliegens eines Härtefalls ausscheiden könne. Es komme darauf an, ob eine Versorgungslücke bestehe.