ALG II – Verwertung von Lebensversicherung eine unzumutbare Härte?

In einem heute veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts haben die Richter entschieden, dass bei lang­jährig Selbständigen eine Pflicht zur Verwertung von Lebensversicherungen wegen Vorliegens eines Härtefalls ausscheiden könne. Es komme darauf an, ob eine Versorgungslücke bestehe.

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