Ende Juli 2012, also vor mehr als 3 Jahren, ist das Mediationsgesetz in Kraft getreten. Den Schub für die Mediation, den sich viele erhofft hatten, hat es bisher nicht gebracht. Es ist nach wie vor schwer, Mediation nicht nur bekannt zu machen, sondern die Betroffenen auch zu bewegen, Mediation anzuwenden bzw. eine(n) Mediator(in) zu beauftragen.
Im Gesetz war bekanntlich auch der zertifizierte Mediator (ja das Gesetz ist erstaunlicherweise nicht gegendert) geschaffen worden. Voraussetzung, dass man sich als zertifizierter Mediator bezeichnen darf, ist eine Ausbildung entsprechend der Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediatoren. Diese Verordnung, zu deren Formulierung und Erlass das Justizministerium durch das Mediationsgesetz ermächtigt worden war, existiert bisher lediglich als Referentenentwurf vom 01.02.2014.
In § 8 des Mediationsgesetzes wurde der Bundesregierung er Auftrag erteilt, bis zum 26.07.207 über die Entwicklung zu berichten über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren. In dem Bericht ist insbesondere zu untersuchen und zu bewerten, so das Gesetz, ob aus Gründen der Qualitätssicherung und des Verbraucherschutzes weitere gesetzgeberische Maßnahmen auf dem Gebiet der Aus- und Fortbildung von Mediatoren notwendig sind.
Nunmehr hat das Justizministerium ein Forschungsvorhaben hierzu ausgeschrieben. Im Einzelnen soll folgendes untersucht werden:
- Die Verbreitung und Akzeptanz von Mediation als Mittel zur Konfliktlösung;
- Lebensbereiche, in denen Mediation praktiziert wird, und Erfolgsquote der Mediationen (soweit messbar);
- möglicher Nutzen/mögliche Risiken einer finanziellen Förderung der Mediation unter
Berücksichtigung der geltenden Regelungen zur Verfahrens- und Prozesskostenhilfe
sowie bestehender Beratungs- und sonstiger Hilfeangebote; - Auswirkungen der Mediation auf die Vermeidung oder die einvernehmliche Beendigung gerichtlicher Verfahren;
- Vor- und Nachteile einer intensiveren staatlichen Überprüfung der Qualifikation von
Mediatoren; - Erforderlichkeit der Anpassung der Qualifikationsanforderungen an Mediatoren an
möglicherweise veränderte Anforderungen; - Vor- und Nachteile einer intensiveren staatlichen Überprüfung der Qualifikation von
Ausbildungsträgern, die die Aus- und Fortbildung von Mediatoren durchführen; - Erforderlichkeit der Anpassung der Qualifikationsanforderungen an Ausbildungsträger, die die Aus-und Fortbildung von Mediatoren durchführen, an möglicherweise veränderte Anforderungen.
Da sind wir mal gespannt, ob dieser Auftrag tatsächlich am 1.1.2016 begonnen wird und bis 31.12.2016 beendet werden kann. Ein Schlussbericht soll spätestens bis zum 31.01.2017 vorliegen. Noch gespannter sind wir auf die Ergebnisse dieses Forschungsvorhabens.
Das Gesetz war hinsichtlich der Ausbildung von Mediatoren zwar schon wesentlich konkreter, als der erste Entwurf des Justizministeriums seinerzeit. Aufgrund der fehlenden Ausbildungsverordnung verlief das ganze im Sande. Zwar sind in der Gesetzesbegründung bereits weitgehende Curricula enthalten, die in den Entwurf der Ausbildungsverordnung übernommen wurden, doch waren sie bisher nicht verbindlich und in manchen Teilen auch meines Erachtens nach nicht wirklich praktikabel. Die Selbstzertifizierung, die das Gesetz vorsah, war ohnehin einmalig. Zum jetzigen Zeitpunkt gehe ich mal davon aus, dass der zertifizierte Mediator mit Sicherheit vor Juli 2017 nicht mehr kommen wird. Ob das ein so großer Verlust ist, sei dahingestellt, zumal die Inanspruchnahme von Mediation nicht an der Undurchsichtigkeit der Qualifikation von Mediatoren scheitert. Die Mediationsverbände ihrerseits versuchten die ganze Zeit, nur ihren Einflussbereich auszubauen, um das Geschäft der Zertifizierung nach den verbandseigenen Kirterien nicht zu verlieren. Auch diese Titel und Zertifikate sind für die Verbraucher bzw. potenziellen Mediationsklienten ziemlich uninteressant. Mich hat noch keiner gefragt, ob ich von irgendeinem Mediationsverband zertifiziert bin.
Welche Schlüsse dann letztlich aus der Studie gezogen werden müssen, kann dann diskutiert werden, wenn die Ergebnisse vorliegen.
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