Verdammt noch mal! Eigentlich wollten Sie die Trennung und Scheidung friedlich regeln. Doch jetzt? Der reinste Rosenkrieg! Über alles und jedes streiten Sie. Dabei wollten Sie doch nicht jede Kleinigkeit vor Gericht austragen. Vor ein paar Tagen hat Ihnen eine Freundin vorgeschlagen, es doch einmal mit Mediation zu versuchen. Ein ihr bekanntes Paar habe damit alle Probleme regeln können. Sie kommen seitdem bestens miteinander aus.
Mediation? Was soll das sein. Das Internet macht Sie auch nicht wirklich schlauer. Viele wohltönende Anpreisungen von Mediation. Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen, konstruktiven Bearbeitung von Konflikten (Bundesverband Mediation). Hm, das bringt Sie nicht wirklich weiter.
Es hört sich alles recht gut an. Aber die Zweifel, ob Sie einer solchen Mediation gewachsen sind, nagen an Ihnen. Ihr Ehegesponst ist ja in der letzten Zeit alles andere als kooperativ. Jede Diskussion mit Ihrer besseren Hälfte ist aus dem Ruder gelaufen. Ja und auch Ihr Geduldsfaden ist derzeit eher kurz.
Im Konflikt kommen die meisten Streitenden allein zu keiner Lösung. Vielmehr eskaliert die Konfrontation von Gespräch zu Gespräch. Das ist normal! Auch im Kampf sind Sie ein aufeinander eingespieltes Team.
Sie sind in der Mediation nicht allein
In der Mediation begleitet eine Mediatorin oder ein Mediator die Gespräche zwischen den Streitenden. Allein die Anwesenheit einer dritten Person bewirkt oft versachlichend. Dieser Effekt zeigt sich nicht nur in der Mediation, sondern auch vor Gericht. Denn auch dort gibt es die neutrale dritte Person, die Richterin bzw. den Richter. Neutral bedeutet, dass keine besondere Nähe zu einer der Streitparteien besteht. Mediatoren sind darüber hinaus allparteilich. Damit ist gemeint, dass sie sich bemühen, die Anliegen und Erwartungen aller Parteien zu verstehen und das gegenseitige Verstehen zu vermitteln (Rainer Schwing, Andreas Fryszer: Systemisches Handwerk: Werkzeug für die Praxis. Vandenhoeck & Ruprecht, 2013, zitiert nach Wikipedia). Diese Gesprächshaltung, mit der eine Mediatorin auf die Streitenden eingeht, unterscheidet Mediation von allen anderen Konfliktbeilegungsverfahren.
Ein Mediator achtet in den Mediationssitzungen darauf, dass die Beteiligten angemessen zu Wort kommen und dass nicht eine Partei die andere unterbuttert. Zu Beginn der Mediation werden Gesprächsregeln festgelegt. Auf deren Einhaltung achten die Mediatorinnen.
In der Mediation bedarf es daher keines besonderen Durchsetzungsvermögens und auch keines besonderen rhetorischen Könnens. Sie werden auf jeden Fall gehört und der Mediator wird alles, was Sie ausdrücken wollen, der oder dem Mit-Streiter vermitteln.
Sie brauchen keine Rechtskenntnisse
In der Mediation wird darauf geachtet, dass Sie die rechtlichen Informationen bekommen, die Sie benötigen. Selbst eine Anwaltsmediatorin oder ein juristischer Mediator kann (und darf) keine Einzelfallberatung vornehmen. Sie werden aber darauf achten, dass Sie sich juristische Beratung verschaffen. Mediaton kann nur gelingen, wenn die Beteiligten auf Augenhöhe miteinander verhandeln können. Allgemeine rechtliche Hinweise kann die Mediatorin geben – etwa wie funktioniert generell der Zugewinnausgleich.
Sie werden zufrieden sein
Wenn eine Mediation mit einer Vereinbarung endet, werden Sie zufriedener sein, als wenn Sie ein Urteil zu Ihren Gunsten erstritten hätten. Nicht immer werden Sie das Maximum dessen erreichen, was Sie sich zu Beginn der Mediation vorgestellt haben. Sie haben den Vertrag gemeinsam mit der anderen Streitpartei mit Hilfe der Mediation selbst erarbeitet. Das Ergebnis wird Ihnen nicht von der Dritten Partei einfach aufgedrückt. Sie haben Einfluss auf den Inhalt der Einigung. Sie verstehen jetzt auch die Position der mitstreitenden Person, ohne dass Sie damit einverstanden sein müssen. Das gleiche gilt für Ihr Gegenüber.
Die Vereinbarung ist genauso juristisch durchsetzbar wie ein Urteil
Mediation ist ja kein Zeitvertreib nach dem Motte: „Gut dass wir darüber geredet haben“. Die Einigung, die Sie in der Mediation finden, wird vertraglich festgehalten. Sofern gesetzlich notwendig, wird sie sogar notariell beurkundet. Sie hat die gleiche Bindungswirkung wie jeder Vertrag. Ein Unterscheid besteht allerdings: Ein Urteil eines Gerichts ist sofort vollstreckbar. Die Partei, die aus der Gerichtsentscheidung etwas fordern kann, kann dann direkt die Zwangsvollstreckung betreiben. Ein vertraglicher Anspruch muss erst eingeklagt werden. Allerdings kann die Vereinbarung genutzt werden, um im Urkundenprozess ein schnelles Urteil zu erhalten. Allerdings sollte das gegenseitige Verstehen in der Mediation dazu geeignet sein, dass Zwangsmaßnahmen sich erübrigen.
[/fsn_text][fsn_text]Für uns Mediatorinnen und Mediatoren gilt: Wir sind alle in erster Linie Menschen, unabhängig vom Geschlecht. Deshalb versuchen wir, die Texte Geschlechterneutral zu formulieren. Dort, wo dies stilistisch oder grammatisch nicht möglich ist, wechseln wir den Genus nach Belieben. Es sind aber immer alle Geschlechter gemeint.
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